
Bildungs- und Teilhabepakt
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die folgenden Leistungen.
Schüler- / Auslands-BAföG
BAföG – das ist nicht nur etwas für Studierende. Auch Schülerinnen und Schüler können von der staatlichen Förderung profitieren. Sie erhalten BAföG sogar als vollen Zuschuss, müssen also nichts zurückzahlen.
Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen sowie Fach- oder Fachoberschulen können unter Umständen während ihres Auslandsschuljahres BAföG bekommen.
Schülerstipendien
Der Stipendienlotse ist ein Portal des BMBF zur Information für Menschen in Deutschland in Ausbildung: In Schule, Praktikum, Ausbildung oder Studium, Weiterbildung, Aufstiegsfortbildung oder Promotion. Als Stipendiengeber können Sie Ihr Förderangebot einstellen, wenn es für diese Zielgruppen interessant ist und offen für Selbstbewerbungen.
Wohnen
> Wohngeld
Das Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung individuell berechnet. Die Höhe des Wohngelds ergibt sich aus der Wohngeldformel (§ 19 WoGG).
Wieviel Wohngeld erhalte ich? Sie können sich mit Hilfe des Wohngeldrechners den Wohngeldbetrag unter Angabe ausgewählter Faktoren anzeigen lassen.

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