Werden ausländischen Schulabschlüsse anerkannt und welche Behörde ist dafür zuständig? Übersicht von deutschem Schulsystem, Bleiberecht (Visum) und mehr. AnerkennungSchulabschlüsse Ankommen Schulsystem Visum Das Deutsche Schulsystem – Grafiken Um die Schulsysteme der einzelnen Bundesländer in einer möglichst einfachen und übersichtlichen Form zugänglich zu machen, hat die Bundesagentur für Arbeit Grafiken entwickelt, die die Schulsysteme in einer einheitlichen Struktur und Farbgebung abbilden.Sie beinhalten die Bildungsbereiche von der Primarstufe bis zum Tertiären Bereich mit ihren dazugehörenden allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie die Bildungsabschlüsse, die an den jeweiligen Einrichtungen erlangt werden können.Da die Grafiken aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht alle Details zu Übergängen und Voraussetzungen enthalten können, werden auf einer zweiten Seite die einschlägigen Links zu den Informationen der Bundesländer angeboten. Quelle: Planet Berufe anabin-Datenbank – Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen Die Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. anabin gehört zusammen mit dem Portal “Anerkennung in Deutschland” und dem “BQ-Portal” zu den drei zentralen Informationsangeboten zum Thema “Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen”. Quelle: Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse Die Anerkennung schulischer Leistungen, die im Ausland erzielt wurden, beschränkt sich auf die Anerkennung von Schulabschlüssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt werden. Über die Gleichstellung mit einem deutschen Hauptschulabschluss oder einem mittleren Schulabschluss sowie der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife für berufliche Zwecke, zum Beispiel für eine Ausbildung, entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer. Die zuständigen Stellen sind über die anabin-Datenbank abrufbar. Für die Anerkennung von Schulabschlüssen zum Zweck der Hochschulzulassung sind in der Regel die Hochschulen zuständig, die von der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle ausgestellte Gleichstellung kann aber auch bei der Bewerbung um einen Studienplatz verwendet werden.Quelle: Anerkennung in Deutschland – Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Achtung: Für Leistungen aus einer noch nicht abgeschlossenen Schullaufbahn findet kein behördliches Anerkennungsverfahren statt. Über die Einstufung von Schülern, die ihre Schullaufbahn noch nicht abgeschlossen haben und sie an einer deutschen Schule fortsetzen wollen, entscheidet die jeweilige Schulleitung in Absprache mit der zuständigen Schulbehörde – in der Regel im Anschluss an einen Probeunterricht. Quelle: Anerkennung in Deutschland – Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)