Fort- und Weiterbildungen im Rahmen der Industrie- und Handelskammern (IHKn) im Bundesland

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IHK-Weiterbildung


Diese drei Stufen kann man über verschiedene vertikale “Aufstiegswege” durchlaufen: einen kaufmännischen und einen gewerblich-technischen Zweig sowie einen IT-spezifischen Teil. Dabei handelt es sich keineswegs um ein geschlossenes System; auch Quereinsteigern bieten sich zahlreiche Möglichkeiten.

1. Ebene der Aufstiegsbildung:
z. B. Der Geprüfte Fachberater ist der fachlich versierte Außenvertreter seiner Branche.

2. Ebene der Aufstiegsbildung:
Der Fachkaufmann ist der Funktionsspezialist.
Der Fachwirt ist die kaufmännische Führungskraft innerhalb einer Branche.
Der Aus- und Weiterbildungspädagoge ist ein operativer Spezialist in der betrieblichen Berufs- und Arbeitspädagogik.
Der Industriemeister ist eine qualifizierte industriell-technische Führungskraft.
Der Fachmeister ist in anderen Gewerben “Meister seines Faches”.
IT Consultants und IT Manager verfügen über hochgradige IT-Kompetenz und nehmen mittlere Führungsaufgaben wahr.

3. Ebene der Aufstiegsbildung:
Der Geprüfte Betriebswirt hat sich als Fachkaufmann oder Fachwirt bewährt und übernimmt selbstständige Managementaufgaben.
Der Berufspädagoge verfügt über einen IHK Fortbildungsabschluss der 2. Ebene oder ein Hochschulstudium und ist ein strategischer Spezialist in der betrieblichen Berufs- und Arbeitspädagogik sowie in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Der Geprüfte Technische Betriebswirt hat sich als Industrie- oder Fachmeister bewährt und übernimmt selbstständige Managementaufgaben.

Quelle: WIS – Weiterbildungsinformationssystem der IHKs

Bildungsstand Teilnehmer und Teilnehmer­innen an beruflicher Weiter­bildung im letzten Jahr
ins­gesamt ohne
Migra­tions­hinter­grund
mit
Migra­tions­hinter­grund
nach Staats­angehörig­keit
Deutsche Ausländer/-innen
1 000

 

Quelle: Statistisches Bundesamt (destatis)

© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2019

 

Teilnehmer insgesamt 7 235 6 297 938 6 773 463
Nach Stellung im Beruf
Selbständige 739 661 79 706 33
Mithelfende Familien­angehörige / / / / /
Beamte/Beamtinnen 681 654 26 674 6
Angestellte 5 090 4 421 668 4 769 321
Arbeiter/Arbeiterinnen 577 454 124 503 74
Auszubildende 122 98 24 109 13
Erwerbslose ohne frühere Tätigkeit 21 5 16 6 14